Heute wurde am Schaffhauser Obergericht der Prozess gegen zwei Männer geführt, die im Jahr 2015 beschuldigt wurden, eine Indoor Hanf Anlage in Löhningen betrieben zu haben. Im Dezember 2017 wurde der Fall bereits vor dem Kantonsgericht geführt. Die Angeklagten zogen nun vor das Obergericht, das nach einer eintägigen Verhandlung nun das Urteil fällte. Beide Beschuldigten wurden zu zweieinhalb Jahren Haft, wovon zwei Jahre bedingt ausgesprochen wurden, verurteilt. Ausserdem müssen sie 100 Tagessätze à 110 Franken Strafe leisten.
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