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Der Bundesrat verabschiedet SIL-Objektblatt für das Flugfeld Schaffhausen

Erstellt von Sam Huber | |   Schaffhausen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar das neue Objektblatt für das Flugfeld Schaffhausen genehmigt. In den jeweiligen Objektblättern des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der zivilen Flugplätze fest.

Der Flugplatz Schaffhausen, auch Flugplatz Schmerlat genannt, ist ein Segelflugfeld in den Gemeinden Neunkirch und Löhningen des Kantons Schaffhausen. Er ist der einzige Flugplatz des Kantons. Mit dem neuen Objektblatt wird erstmalig der Rahmen für den Flugbetrieb auf dem Flugfeld Schaffhausen sowie für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie den geplanten Aufbau eines Drohnenkompetenzzentrums verbindlich festgelegt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements. Nebst betrieblichen Aspekten enthält es Vorgaben zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz. Da sich nördlich des Flugplatzes Naturschutzgebiete befinden, sind bei der notwendigen Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Massnahmen zu treffen, um eine Störwirkung möglichst zu vermeiden. Der Standortkanton Schaffhausen sowie die Standortgemeinden stimmten dem neuen Objektblatt zu. (eg)

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