Mit dem Entscheid des Bundesgerichts die Abstimmungsbeschwerde abzuweisen, hat nun offiziell und rückwirkend auf den 1. Januar 2019 für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen eine neue Zeitrechnung begonnen. Seit Jahresbeginn besteht die VBSH als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Schaffhausen und hält 100% der Aktien der Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RVSH) AG. Die bereits im letzten Herbst vom Stadtrat gewählte neue Verwaltungskommission hat sich inzwischen konstituiert und erste Beschlüsse unter Vorbehalt gefasst. Diese werden nun alle rechtskräftig. Zum Vizepräsidenten wurde Daniel Borer aus Neuhausen am Rheinfall gewählt, Sekretär der Verwaltungskommission wird Christoph Wahrenberger. Die Verwaltungskommission bestätigte ferner Bruno Schwager als Geschäftsführer und Christoph Schmidt als seinen Stellvertreter. Die Eignerstrategie wurde für gut befunden, verschiedene Reglemente in Kraft gesetzt, die Revisionsstelle gewählt und das Budget unverändert belassen. Den bisherigen städtischen Mitarbeitenden wird unabhängig von einem möglichen Referendum gegen das aktualisierte Budget der Stadt die Lohnsummenentwicklung von 1.25% rückwirkend per 1. Januar 2019 gewährt. Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichts kann innerhalb der neuen VBSH endlich zum geordneten Tagesbetrieb übergegangen werden. Als nächste wichtige Schritte stehen die letzte Verwaltungsratssitzung und die Generalversammlung der RVSH AG im Mai bevor, wo dem bisherigen Verwaltungsrat die Decharge erteilt sowie die Fusion und Auflösung der RVSH AG beschlossen wird. Danach kann der Regierungsrat das RVSH-Gesetz formell aufheben. In der Folge besteht rechtlich nur noch ein Unternehmen. Damit werden neben den städtischen Bussen der VBSH auch die regionalen Busse der vormaligen RVSH AG als Teil eines starken Betriebs des öffentlichen Verkehrs im Kanton Schaffhausen unterwegs sein. (eg)

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