Die Schaffhauser Polizei ermittelte in den darauffolgenden Wochen den verantwortlichen Lenker. Es handelt sich um einen im Kanton Schaffhausen wohnhaften Schweizer, welcher für die Fahrzeugkategorie A (beschränkt auf 35 kW) noch im Besitz des Lernfahrausweises war. Am Dienstag, 15.Juni wurde der fragliche Lenker im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, an seinem Wohnort angehalten, festgenommen und der Polizeistation Schaffhausen zugeführt. Seine Fahrberechtigung für sämtliche Führerausweiskategorien wurden ihm vorläufig aberkannt und sein Führer- sowie Lernfahrausweis eingezogen. Der Schnellfahrer hat sich wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zu verantworten. (SHPol)


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