Verzicht auf einen zusätzlichen Veloweg zwischen Hallau und Neunkirch Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage auf einen Radwegausbau entlang der Kantonsstrasse K73 zwischen Hallau und Neunkirch unter Erwägungen des verkehrlichen Nutzens, des Frucht-folgeflächenverlustes, des Eingriffs in die Natur und Landschaft sowie der Baukosten bewusst verzichtet. Nach der wiederholten Prüfung der Planungserklärung und einer zweiten Anhörung der Ge-meinderäte von Hallau und Neunkirch kommt der Regierungsrat erneut zum Schluss, dass die Verhältnismässigkeit eines Radwegbaus entlang der Kantonsstrasse K73 zwischen Hallau und Neunkirch kaum gegeben ist. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, an der in der Vorlage vorgeschlagenen Veloführung zwischen Hallau und Neunkirch über den bestehen-den Radweg Murgarten sowie über die wenig belastete Kantonsstrasse Hallau-Oberhallau-Neunkirch festzuhalten.(eg)
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