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Keine Ausnahmebewilligung für «Fire on the rocks»

Erstellt von Daniela Burth | |   Klettgau

Wegen der Trockenheit besteht im ganzen Kanton Schaffhausen nach wie vor ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Höhenfeuer sind ebenfalls untersagt und es gibt auch keine Ausnahmebewilligung für das Rheinfallfeuerwerk «Fire on the rocks». (eg)

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