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Schützinnen und Schützen dürfen Ordonnanzwaffen aufgrund der deutschen Rechtslage und der Verweigerung der Jahresdurchgangsscheine nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen, informiert die Schaffhauser Polizei.
Auch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragene Ordonanzwaffen legitimieren die Benutzung einer Durchgangsstrecke durch deutsches Staatsgebiet nicht. (SHPol)
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