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Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Simon Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er im Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Bisher von ihm vorgenommene Amtshandlungen werden allein wegen der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen. (eg)
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